JudikaturJustizRS0130540

RS0130540 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2022

Die Unterlassung der Nennung der Gesamtbelastung ist nicht kausal für einen nur aus dem Währungsrisiko (Wechselkursschwankungen) resultierenden Schaden oder Irrtum, weil die      Berechnung einer Gesamtbelastung, in der nicht vorhersehbare Wechselkursschwankungen berücksichtigt sind, nicht möglich ist.

Entscheidungen
2