Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverweisen. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Zweitbeklagte (vormals M***** Ltd, kurz M*****) ist eine Gesellschaft mit Sitz auf der Kanalinsel Jersey. An der Wiener Börse notierten von der Österreichischen Kontrollbank AG (OeKB) ausgestellte Zertifikate, die von der OeKB gehaltene Namensaktien der Zweitbeklagten vertreten. Die …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig und im Ergebnis auch berechtigt. 1. Bei der Beurteilung der Verwertbarkeit des Berichts der OeNB handelt es sich um eine Rechtsfrage des Verfahrensrechts. Durch die Anführung des Verfahrensrechts neben dem materiellen Recht (vgl § 502 Abs 1 ZPO, hier iVm § 519 Abs 2 ZPO) ist …