Spruch Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in den Schuldsprüchen der Angeklagten * N* zu I/A/ und IV/A/3/ und 6/, * C* zu I/B/ und II/, * K* zu III/, * S* zu I/C/ und * P* zu I/D/ sowie in der zum Schuldspruch IV/A/ gebildeten Subsumtionsei…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurden – soweit für die Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerden und für die amtswegige Maßnahme von Bedeutung – N* je eines Vergehens der Geldwäscherei nach §§ 165 Abs 2 erster Fall, 15 StGB (hinsichtlich sämtlicher Schuldsprüche nach § 165 StGB [I/, II/ und…
Rechtliche Beurteilung [3] Gegen die sie betreffenden Schuldsprüche richten sich die von den Angeklagten C* und K* jeweils auf § 281 Abs 1 Z 5 und 9 lit a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerden. [4] Aus deren Anlass überzeugte sich der Oberste Gerichtshof, dass das angefochtene Urteil – das von den Angeklagten N*, S*…