Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die bekämpfte Entscheidung des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass die Exekutionsbewilligung des Erstgerichts einschließlich der Kostenentscheidung wiederhergestellt wird. Die Kosten des Revisionsrekurses der betreibenden Partei werden mit 1.185,43 EUR …
Text Begründung: Die Klägerin verlangte von der Beklagten 7.699,27 EUR sA aus einem Darlehensvertrag mittels Klage, der das Erstgericht mit Urteil vom 12. September 2014, ON 17, stattgab. Am letzten Tag der Berufungsfrist stellte die Beklagte den Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang,…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt . 1. Zunächst ist klarzustellen, dass die Betreibende durch die Abweisung ihres Antrags in zweiter Instanz trotz des Umstands beschwert bleibt, dass sie in Folge eingetretener Rechtskraft des Ersturteils bereits Exekution zur Hereinbringung führen könn…