JudikaturJustizRS0130322

RS0130322 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2015

Wird der Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeanwalts abgewiesen, so wird die 14-tägige Rekursfrist durch einen neuerlichen Antrag auf Beigebung eines Rechtsanwalts zur Einbringung eines Rekurses gegen diesen abweislichen Beschluss nicht unterbrochen.