Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung lautet: „Das Klagebegehren, es werde festgestellt, dass die klagende Partei nicht zur Rückzahlung des für den Zeitraum von 14. 5. 2017 bis 13. 8. 2017 bezogenen Kinderbetre…
Text Entscheidungsgründe: [1] Gegenstand des Verfahrens ist die Rückforderung des Kinderbetreuungsgeldes als Ersatz des Erwerbseinkommens im Umfang von 16,50 EUR täglich wegen des nicht rechtzeitigen Nachweises der fünften Mutter-Kind-Pass-Untersuchung des Kindes (= 10. Mutter Kind-Pass Untersuchung)…
Rechtliche Beurteilung [15] Die Revision der Beklagten ist zulässig , weil die Beweislast für das Vorliegen der Ausnahmetatbestände des § 24c Abs 2 KBGG einer höchstgerichtlichen Klarstellung bedarf und weil das Berufungsgericht die (erst wenige Tage vor Schöpfung des Berufungsurteils im RIS Justiz veröffentlichte) Ent…