Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.375,40 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Ein am 11. 11. 1997 verstorbener Erblasser hatte am 23. 10. 1983 ein Testament errichtet, in dem er den klagenden Verein zum Alleinerben eingesetzt hatte. Aus nicht geklärten Gründen [möglicherweise wegen einer fehlerhaften Schreibweise des Namens] wurde dieses Testament im Verl…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision des Klägers ist zulässig, weil neue Fragen der Auslegung und Anwendung des § 6 Abs 1 AHG zu beantworten sind. Sie ist allerdings nicht berechtigt. Im Vordergrund der Revisionsausführungen stehen die Fragen des Zeitpunkts des Eintritts des nunmehr geltend gemachten Schad…