Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das im Übrigen in der Hauptsache zur Gänze bestätigte und aufrecht bleibende Urteil des Berufungsgerichts wird nur hinsichtlich der Klausel 3 dahin abgeändert, dass es lautet: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, im geschäftlichen Verkehr …
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger ist ein gemäß § 29 KSchG zur Unterlassungsklage berechtigter Verein. Die Beklagte ist Unternehmerin im Sinn des § 1 KSchG, betreibt das Versicherungsgeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten österreichischen Bundesgebiet an. Sie tritt in ihrer geschäftlich…
Rechtliche Beurteilung [9] I. Für sämtliche Klauseln sind folgende Grundsätze im Verbandsprozess maßgeblich: [10] 1.1 Die Geltungskontrolle nach § 864a ABGB geht der Inhaltskontrolle gemäß § 879 ABGB vor (RS0037089). Objektiv ungewöhnlich nach § 864a ABGB ist eine Klausel, die von den Erwartungen des Vertragspartners …