RS0130126 – OGH Rechtssatz
RS0130126 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Zukünftige Heilungskosten als Vorschuss gegen Verrechnung sind gegenüber dem Begehren auf Zuspruch des Betrags ohne diese Einschränkung ein Minus und kein Aliud.
RS0130126 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Zukünftige Heilungskosten als Vorschuss gegen Verrechnung sind gegenüber dem Begehren auf Zuspruch des Betrags ohne diese Einschränkung ein Minus und kein Aliud.