Spruch Der außerordentlichen Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 744,43 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 124,07 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Bis zu seinem Tod am 28. Juli 1979 war der Vater des Beklagten alleiniger Hauptmieter der im Haus der Klägerin gelegenen aufgekündigten Wohnung. Zu diesem Zeitpunkt wohnten dort jedenfalls auch der damals schon volljährige Bruder des Beklagten und die gemeinsame Mutter, die Ehef…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Klägerin, mit der sie ihren aus der Aufkündigung abgeleiteten Räumungsanspruch weiterverfolgt, ist mangels Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu einem gleichartigen Sachverhalt zulässig, aber nicht berechtigt. Sowohl nach dem Mietengesetz als auch nach dem Mie…