JudikaturJustizRS0130032

RS0130032 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2015

Zum Nachweis der außerbücherlichen Rechtsänderung ist es ausreichend, wenn in Form einer notariellen Amtsbestätigung (§§ 76 Abs 1 lit j, 89a Abs 1 Z 2 NO) aufgrund der Einsicht in das Firmenbuch bestätigt wird, dass eine Rechtsnachfolge gemäß § 142 UGB von der als Eigentümerin im Grundbuch einverleibten Personengesellschaft auf den Übernehmer stattgefunden hat. Eine Erklärung des weichenden Gesellschafters, dass ihm keine Eigentumsrechte an der Liegenschaft zustehen ist nicht erforderlich, weil § 142 UGB das gesamte Vermögen erfasst und die Wirksamkeit dinglich wirkender Vereinbarungen zu verneinen ist.