Spruch Das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 7. März 2014, GZ 65 Hv 153/13i 26, verletzt im Schuldspruch D § 164 Abs 2 StGB. Das Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, wird im Schuldspruch D, demgemäß auch im Strafausspruch hinsichtlich Claudia L***** und im diese betreffenden Kostenau…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde soweit im Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes von Bedeutung Claudia L***** wegen des zuvor wiedergegebenen Vorwurfs des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Nach den hier maßgeblichen Feststellungen…
Rechtliche Beurteilung Parkkleber sind (wie bereits zu 17 Os 49/14f mit eingehender Begründung dargestellt) weder Wertzeichen noch amtliche Stempelabdrücke im Sinn des § 238 Abs 1 und 3 StGB. Ihnen kommt keine Wertträgereigenschaft zu. Als (verkürzte) Urkunden bescheinigen sie (ausschließlich) die pauschale Entrichtung de…