Spruch Der Beschluss des Disziplinarrats der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 23. März 2022 (OZ 8) wird zur Klarstellung beseitigt. Die Beschuldigte wird mit ihrer gegen den bezeichneten Beschluss gerichteten Beschwerde (OZ 9) auf diese Entscheidung verwiesen. Die Beschwerde der Beschuldigten (OZ 7…
Text Gründe: [1] Über Antrag des Kammeranwalts (OZ 1) beschloss der Präsident des Disziplinarrats der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer am 3. März 2022, Rechtsanwältin * zur Untersuchungskommissärin betreffend eine von Rechtsanwalt * gegen Rechtsanwältin * erstattete Anzeige zu bestellen (OZ 2).…
Rechtliche Beurteilung [2] Die dagegen von der Disziplinarbeschuldigten am 21. März 2022 erhobene Beschwerde (OZ 7) wies der Disziplinarrat der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer mit Beschluss vom 23. März 2022, GZ D 18/22 8, zurück. Die zuletzt genannte Entscheidung bekämpft * mit einem als „Beschwerde/Rekurs“ bezei…