JudikaturJustizRS0129991

RS0129991 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2015

Zu den Kosten des Revisionsverfahrens gehören unter anderem alle Kosten, die durch die Vorbereitung und Einbringung der Revisionsbeantwortung entstanden sind; daher auch die Kosten für den an das Berufungsgericht gestellten, notwendigen und erfolgreichen Antrag auf Zustellung einer Gleichschrift der Revision.