Spruch Den Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die zweitklagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.978,20 EUR (darin 329,70 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. Zwischen erstklagender Partei und beklagter Partei bleiben die Kosten des Revisions…
Text Entscheidungsgründe: Der in Wien wohnhafte Beklagte ist österreichischer Staatsbürger und Facharzt für Innere Medizin. Sein 1934 im Iran geborener Vater ist ebenfalls österreichischer Staatsbürger, auch er lebt in Wien. Am 27. 7. 2006 schloss der Vater des Beklagten im Iran die Ehe mit der 1983 gebo…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig. Beide Rechtsmittel sind jedoch nicht berechtigt. Die zweitklagende Partei macht geltend, durch die GVV sei die praktische Durchführung der Betreuung von Asylwerbern unter gleichzeitiger Festlegung diffiziler Kostentragungsreg…