Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 2.228,27 EUR (darin 371,38 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin bewarb ihr Bauträgerprojekt unter anderem damit, dass sie für die beste Qualität mit Topausstattung und Fixpreisen stehe. In der im Prospekt enthaltenen Bau und Ausstattungsbeschreibung wird darauf verwiesen, dass Drei Scheiben Internormfenster ebenso zur Grundau…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision der Klägerin ist zulässig, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehlt, in welchem Verhältnis die Fälligkeit der Entgeltsraten nach der Ratenplanmethode zum allgemeinen Leistungsverweigerungsrecht des Erwerbers steht. Sie ist aber nicht berechtigt. Die Revisi…