JudikaturJustizRS0129861

RS0129861 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. April 2015

Wege‑ und Bringungsrechte sind als solche aufgrund der Bewirtschaftungsart leicht erkennbar, auch wenn sie nicht häufig, sondern nur wenige Male im Jahr ausgeübt werden. Es kann wegen des geringen Erfordernisses des herrschenden Guts auch selten ausgeübte Wegerechte geben.

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