JudikaturJustizRS0129830

RS0129830 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2015

Der in § 282 ABGB vorgesehene monatliche persönliche Kontakt des Sachwalters mit der behinderten Person stellt eine Richtschnur dar, wobei der Sachwalter im Einzelfall die Erledigung einzelner Aufgaben an Mitarbeiter delegieren kann. Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.