Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Stefan K***** wird zurückgewiesen. Aus ihrem Anlass wird das Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Michael F***** betreffenden Umfang aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landesgericht Feldkirch verwiesen. Zu…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden im zweiten Rechtsgang (vgl zum ersten 17 Os 2/14v) Stefan K***** (soweit relevant jeweils idF vor BGBl I 2015/112) der Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB (1/I), des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127,…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen von Stefan K***** aus § 281 Abs 1 Z 5, 9 lit a und 10 StPO ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde kommt keine Berechtigung zu. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Stefan K*****: Soweit die Nichtigkeitsbeschwerde das Urteil uneingeschränkt bekämpft, zu den Schuldsprüchen 2, 3/I/2 und …