Spruch Die Revision der klagenden Partei wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit 2.474,85 EUR (darin 494,97 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Die zweitbeklagte KG ist Alleineigentümerin einer Liegenschaft in P***** mit einem darauf befindlichen Wohnhaus. Der ehemalige Ehemann der Klägerin war alleiniger Geschäftsführer der einzigen unbeschränkt haftenden Gesellschafterin der Zweitbeklagten. Er und die Klägerin bewohnten aufgru…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem Grund des nachträglichen Wegfalls des Rechtsschutzinteresses unzulässig. Nach dem Inhalt des Akts AZ 5 E 19/12d des Bezirksgerichts Mödling wurde das zugunsten der hier erstbeklagten Partei eingeleitete Zwangsversteigerungs-verfahren aufgrund deren Antrag mit Beschluss vom 2…