Spruch Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Der Revision der beklagten Partei wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil lautet: Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, 492.017,92 EUR samt 8,38 % Zinsen seit 18. September 2…
Text Entscheidungsgründe: Während des Verfahrens wurde am 30. 3. 2012 über das Vermögen des Rechtsanwalts Dr. W***** R*****, das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und der Nebenintervenient zum Insolvenzverwalter bestellt. Am 19. 4. 2013 wurde über das Vermögen der A***** GmbH das Sanierungsverfahren…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind zur Klarstellung der Rechtslage zulässig. Die Revision der Klägerin ist nicht berechtigt. Die Revision der Beklagten hingegen ist berechtigt. Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Revisionen der Parteien gemeinsam behandelt. Der Einwand der Klägerin, es dürfe das Erge…