RS0129606 – OGH Rechtssatz
RS0129606 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Erneuerungsanträge ohne Befassung des EGMR haben die Verletzung des Antragstellers in einem Grund- oder Menschenrecht zum Gegenstand, sodass sich die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs allein darauf bezieht. Andere Rechtsverletzungen bleiben bei Behandlung dieses Rechtsbehelfs außer Betracht.