Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Kläger die mit 855,77 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin enthalten 142,62 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichts Krems an der Donau vom 9. März 2011 wurde über das Vermögen einer näher bezeichneten GmbH (in der Folge: Schuldnerin) das Sanierungsverfahren eröffnet. Mit Beschluss vom 20. April 2011 wurde der Schuldnerin die Eigenverwaltung entzogen und der Kl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. In der Revision halten die Beklagten ihren Standpunkt aufrecht, dass die vom Berufungsgericht vertretene Auffassung, wonach Gesamthandforderungen auch bei teilbaren Sachen durch Parteiwillen begr…