Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.680,84 EUR (darin enthalten 280,14 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist konzessionierter Wertpapierdienstleister. Er stellte am 14. 3. 2005 an die Rechtsvorgängerin der Beklagten den Antrag auf Abschluss eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrags, „Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge mit Gewinnbeteiligung J*****“, wobei er auf …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil zur Frage, ob durch die Halbierung der staatlichen Prämie zur PZV die Geschäftsgrundlage für den fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrag wegfällt, oberstgerichtliche Judikatur fehlt, sie ist aber nicht berechtigt. Die vom Kläger behaupteten sekundären Feststellungs…