Spruch Die außerordentliche Revision und der Rekurs werden mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3, § 528a ZPO). Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.846,88 EUR (darin 307,81 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu…
Text Begründung: Die Klägerin betreibt im Burgenland mehrere Windkraftanlagen. Sie speist ihren Strom in den Netzbereich ein, der dem von der Beklagten als Regelzonenführerin gebildeten Regelzonenbereich zugeordnet ist. Für die Bereitstellung der Systemdienstleistung verrechnete die Beklagte der Klägerin…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision und der Rekurs der Klägerin sind unzulässig. 1. Zum Rekurs: 1.1.1. Das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ist nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel durch den Obersten Gerichtshof zu beurteilen. Eine im Zeitpunkt der Einbringung des Rechtsmittels…