RS0129454 – OGH Rechtssatz
RS0129454 – OGH Rechtssatz
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Eine an den §§ 4 und 5 Abs 5 KBGG orientierte systematische Interpretation des § 8 Abs 1 Z 1 KBGG (iVm § 2 Abs 1 Z 3 KBGG) ergibt eindeutig den Schluss, dass unter „Kalendermonaten mit Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes (Anspruchszeitraum)“ nur ein Zeitraum gemeint sein kann, der das zuletzt geborene Kind betrifft, für das ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht; hingegen haben Bezugszeiträume für ein früher geborenes Kind, für das kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld mehr besteht, außer Betracht zu bleiben.