Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte und gefährdende Partei hat die Kosten des Revisionsrekurses endgültig selbst zu tragen. Die klagende und gefährdete Partei hat die Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung vorläufig selbst zu tragen (§ 393 Abs 1 EO).…
Text Begründung: Die Ehe der Streitteile, der drei Kinder entstammen, ist aufrecht. Die beklagte und gefährdende Partei (im Folgenden: Mann) verließ im September 2011 die Ehewohnung und brachte im November 2011 eine Ehescheidungsklage ein, die er in der Folge unter Anspruchsverzicht zurückzog. Die klagen…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs des Mannes ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. Der Revisionsrekurswerber vertritt zwar die Auffassung, durch Aufnahme einer Lebensgemeinschaft durch den unterhaltsberechtigten Ehegatten komme es zu einem Ruhen oder gar z…