Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen, die hinsichtlich der Herabsetzung des monatlichen Unterhalts auf 10 EUR ab 1. 1. 2013 als unangefochten unberührt bleiben, werden hinsichtlich der Zurückweisung des Unterhaltserhöhungsantrags des Kindes für den Zeitra…
Text Begründung: Die Ehe der Eltern des Kindes wurde am 19. 3. 2004 geschieden. Die Obsorge für das Kind wurde der Mutter übertragen. Der Vater ist aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Favoriten vom 3. 12. 2007, insofern bestätigt durch den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig und teilweise im Sinn des im Abänderungsantrag enthaltenen Aufhebungsantrags berechtigt. 1. Der Entscheidung des Bezirksgerichts Favoriten vom 3. 12. 2007 lag ein Unterhaltserhöhungsantrag des Kindes zugrunde, mit dem es vom Vater im Z…