JudikaturJustizRS0129296

RS0129296 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juli 2019

Die von § 467 Abs 1 StPO vorgesehene Möglichkeit zum Vorbringen neuer Tatsachen oder Beweismittel zur Schuldfrage findet sich im RStDG - angesichts kollegialer Besetzung des Erstgerichts systemgerecht - nicht.

Entscheidungen
5