JudikaturJustizRS0129182

RS0129182 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2022

Die Prüfung eines Sachverhalts als Zusammenschluss schließt parallele Prüfung der für den Zusammenschluss tatbestandsmäßigen Sachverhaltselemente als Kartell aus. Außerhalb des fusionskontrollrechtlichen Prüfungsgegenstands bleibt die Anwendung von § 1 KartG möglich: Die Prüfungskompetenz nach § 1 KartG umfasst nur, was nicht bereits im Fusionskontrollverfahren geprüft worden ist. Der ex post-Prüfung nach § 1 KartG unterliegen Formen der Zusammenarbeit, bei denen die beteiligten Unternehmen unter Aufrechterhaltung ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit direkt auf das Marktergebnis Einfluss nehmen, indem sie Absprachen mit unmittelbaren Konsequenzen für Preise, Produktionsmengen und Qualität treffen. Bei strukturellen Vorgängen ist demgegenüber eine ex ante-Prüfung in Form der Zusammenschlusskontrolle geboten.

Entscheidungen
4