JudikaturJustizRS0129162

RS0129162 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 2014

Die Verständigung von der Einstellung des Verfahrens (§ 194 Abs 1 StPO) stellt weder ein besonderes Amtszeugnis noch eine Ausfertigung der das Verfahren beendigenden Entscheidung iSd § 10 Abs 3 MedienG dar. Daran hat sich durch die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs nichts geändert.

Entscheidungen
6