Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die mit 2.201,54 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin enthalten 366,92 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine in Irland ansässige Gesellschaft, gewährte Ing. K***** (in der Folge immer: Darlehensnehmer) mit Vertrag vom 15. Juli 2002 ein Darlehen über 100.000 EUR. Die Klägerin erwirkte gegen den Darlehensnehmer ein am 10. 3. 2006 in Rechtskraft erwachsenes Urteil des…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem von den Beklagten genannten Grund zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass im Revisionsverfahren nicht mehr strittig ist, dass die Erstbeklagte und damit auch die Zweitbeklagte als ihre Komplementärin nach § 1409 Abs 1 ABGB in der Höhe des rec…