Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 1.259,64 EUR (darin 209,94 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger bewarb sich aufgrund einer Ausschreibung bei der beklagten Universität um die Stelle eines Vertragsprofessors. Er wurde an dritter Stelle in den Besetzungsvorschlag aufgenommen. Mit seiner ursprünglich beim Arbeits und Sozialgericht Wien eingebrachten Klage begehrt er die Fes…
Rechtliche Beurteilung Der vom Kläger beantwortete Revisionsrekurs der Beklagten ist aus den vom Rekursgericht dargelegten Gründen zwar zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Gemäß § 42 Abs 1 JN hat das angerufene Gericht in jeder Lage des Verfahrens, selbst in höherer Instanz, seine Unzuständigkeit und die Nichtigkeit des v…