Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Neben der Bewilligung verschiedener Eintragungen (Punkt I.1. bis 5.) wies das Erstgericht das Begehren, diese Eintragungen hinsichtlich der Antragstellerin mit dem Titel „Dipl. Päd.“ zu beschließen und zu vollziehen, ab. Der von Akademien bis 30. 9. 2007 verliehene Diplomgrad „Diplom-P…
Rechtliche Beurteilung Die Eintragungsfähigkeit akademischer Grade wird aus § 20 lit a iVm § 98 GBG abgeleitet ( Kodek in Kodek , Grundbuchsrecht, § 20 Rz 14 ff und § 98 Rz 4 ff). § 88 Universitätsgesetz 2002 (UG) in der Fassung BGBl I 2009/81, somit in der geltenden Fassung, lautet: Führung akademischer Grade § 88. (1) P…