JudikaturJustizRS0129053

RS0129053 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juli 2013

Die Erhebung eines Einspruchs gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl, in dem der Einwand der Unzuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats nicht erhoben wird, ist noch keine Einlassung  im Sinn des Art 24 EuGVVO. Ob der Beklagte im Einspruch bereits Vorbringen zur Sache erstattet hat, ist dabei nicht relevant (EuGH 13. 6. 2013, C-144 Goldbet Sportwetten).