Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden in dem das Klagebegehren abweisenden Umfang von 1.257.274,55 EUR samt 9,08 % Zinsen seit 21. 3. 2014 aufgehoben. Die Rechtssache wird in diesem Umfang zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht z…
Text Begründung: Revisionsgegenständlich ist ein von den Klägern gegen den beklagten Anstaltsträger eines Bezirkskrankenhauses gerichteter, auf § 41 Abs 6 Tiroler Krankenanstaltengesetz (Tir KAG) gestützter Anspruch auf Herausgabe des sogenannten „Sozialanteils“ und auf Rechnungslegung. § 41 Abs 6 Tir KA…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und im Sinne des im Abänderungsantrag enthaltenen Aufhebungsantrags (vgl RIS Justiz RS0041774 [T1]), berechtigt . 1. Die Überprüfung einer vorinstanzlichen Entscheidung hat nur im Rahmen der Anfechtung stattzufinden (RIS Justiz RS0007416). Das betrifft hier den klagsabwei…