JudikaturJustizRS0128980

RS0128980 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2022

Im Unterlassungsprozess zwischen Nachbarn wegen Geruchsimmissionen nach § 364 Abs 2 ABGB begründet das Vorliegen der Baubewilligung einer Schweinemastanlage nach dem Steiermärkischen Baugesetz idF vor der Novelle LGBl 2008/88, nicht das Vorliegen einer „behördlich genehmigten Anlage“ iSd § 364a ABGB.

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