Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 447,98 EUR (darin enthalten 74,66 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Parteien haben am 23. 2. 1989 die Ehe geschlossen. Zwischen den Parteien war beim Erstgericht auf Grund von Klage und Widerklage ein auf § 49 EheG gestütztes Ehescheidungsverfahren anhängig, wobei der Kläger der Beklagten unter anderem anlastete, dass sie unbegründet den Ges…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage im Hinblick auf die unterschiedliche Staatsangehörigkeit der Ehegatten zulässig. Sie ist jedoch nicht berechtigt. 1. Die Vorinstanzen haben sich mit kollisionsrechtlichen Fragen nicht befasst und sind ebenso wie die Parteien von der Anwendung österr…