RS0128906 – OGH Rechtssatz
RS0128906 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Nichterfüllungsschaden eines Bankkunden infolge der Verletzung einer Stop-Loss-Order durch die Bank besteht grundsätzlich in dem Betrag, der dem Bankkunden zugeflossen wäre, wenn die Bank ihrer vertraglichen Verpflichtung entsprochen und die Order durch Selbsteintritt vollständig ausgeführt hätte, abzüglich einer als Gegenleistung für die Transaktion allenfalls vorgesehenen Provision und der Transaktionskosten.