JudikaturJustizRS0128905

RS0128905 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2018

Im Fall verschuldeten Verzuges bei einem Fixgeschäft (§ 919 ABGB), kommt nur ein auf das Erfüllungsinteresse gerichteter Schadenersatzanspruch gemäß § 921 ABGB in Betracht, wobei dem Geschädigten jene Nachteile zu ersetzen sind, die ihm durch die verschuldete Nichterfüllung entstanden sind.

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