JudikaturJustizRS0128900

RS0128900 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. April 2020

Eine Stop-Loss-Order hat den Zweck, das Risiko des Bankkunden zu begrenzen, ihn also gegen drohende Verluste zu schützen und bereits erzielte Gewinne zu sichern.

Entscheidungen
5