RS0128900 – OGH Rechtssatz
RS0128900 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine Stop-Loss-Order hat den Zweck, das Risiko des Bankkunden zu begrenzen, ihn also gegen drohende Verluste zu schützen und bereits erzielte Gewinne zu sichern.
RS0128900 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine Stop-Loss-Order hat den Zweck, das Risiko des Bankkunden zu begrenzen, ihn also gegen drohende Verluste zu schützen und bereits erzielte Gewinne zu sichern.