JudikaturJustizRS0128863

RS0128863 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2022

Ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts „für das Aufteilungsverfahren nach den §§ 81 ff EheG“ unterbricht die Frist des § 95 EheG auch ohne Bezeichnung der Aufteilungsmasse.

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