Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 336,82 EUR (darin 56,14 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: In seiner Klage begehrte der Kläger, den beklagten Orchesterverein zu verpflichten, gemäß §§ 2 ff StellenbesetzungsG unverzüglich die Positionen seines administrativen Geschäftsführers und seines Präsidenten öffentlich auszuschreiben; ein Eventualbegehren war auf Feststellung der Ausschr…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss des Berufungsgerichts gerichtete Rekurs des Klägers ist zulässig (RIS Justiz RS0043882; RS0043893). Die prozessual begründete Verweigerung einer im Berufungsverfahren erstmals vorgetragenen Klagsänderung, mit der ein neuer Anspruch erhoben wurde, ist einer Teilzurückweisu…