JudikaturJustizRS0128742

RS0128742 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. August 2015

Wird bei einem "Mietkauf" vereinbart, dass das Eigentum nach Ablauf der Mietzeit automatisch auf den Mietkäufer übergeht, dann geht mit der Übergabe der Sache auch die Gefahr auf den „Mieter“ über, sodass ihn eine später eintretende Gebrauchsbeeinträchtigung von der Zahlung nicht befreit. Seine Leistungspflicht stimmt mit der eines Käufers überein.

Entscheidungen
2