Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Antragsgegner ist schuldig, der Antragstellerin die mit 2.918,30 EUR (darin 486,38 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Einen wesentlichen Bestandteil des Ehevermögens bildet eine je zur Hälfte im Eigentum der Parteien stehende Liegenschaft mit einem größeren Haus, das früher als Ehewohnung genutzt und nun von der Antragstellerin verwendet wird. Beide Streitteile begehren im Aufteilungsverfahren die Einrä…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist insbesondere wegen des Fehlens höchstgerichtlicher Rechtsprechung zu § 26 Abs 3 AußStrG zulässig, jedoch nicht berechtigt. Das Erstgericht hat von der durch § 25 Abs 2 Z 1 AußStrG eingeräumten Möglichkeit, das Verfahren zu unterbrechen, Gebrauch gemacht. Diese Norm setzt vo…