JudikaturJustizRS0128680

RS0128680 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2023

Eine Verfahrensfortsetzung hat nach § 26 Abs 3 Satz 1 AußStrG auch zu erfolgen, wenn sich das präjudizielle Verfahren in einer Weise entwickelt, dass ein weiteres Zuwarten im unterbrochenen Verfahren für eine Partei mit einer unzumutbaren Verzögerung verbunden wäre.

Entscheidungen
7