JudikaturJustizRS0128674

RS0128674 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. April 2020

Es ist daran festzuhalten, dass für den Berufsschutz des § 273 Abs 1 ASVG idF BGBl I 2010/111 nur solche Pflichtversicherungsmonate zählen, während derer unselbständige Tätigkeiten, also Angestelltentätigkeiten oder solche nach § 255 Abs 1 ASVG, ausgeübt wurden. Zeiten einer selbständigen Tätigkeit nach dem GSVG haben daher für den Berufsschutz außer Betracht zu bleiben.

Entscheidungen
10