JudikaturJustizRS0128672

RS0128672 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Mai 2018

Für die Heranziehung des zweiten Satzes des § 31 Abs 2 KBGG ist das zusätzliche Vorliegen eines der Rückforderungstatbestände des ersten Satzes des § 31 Abs 2 KBGG nicht erforderlich.

Entscheidungen
3