JudikaturJustizRS0128611

RS0128611 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. September 2020

Über das Recht auf persönlichen Kontakt zwischen volljährigen Personen ist im streitigen Verfahren zu entscheiden, geht es doch dabei um ein Persönlichkeitsrecht, dessen Verletzung nach allgemeinen Grundsätzen Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche auslöst.

Entscheidungen
3