Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.610,64 EUR (darin enthalten 268,08 EUR an USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 18. 10. 2010 trat in einem von der F***** Bauträger GmbH errichteten und damals in ihrem gründbücherlichen Alleineigentum stehenden Wohnungseigentumsobjekt ein Wasserschaden auf. Die Bauträgergesellschaft hatte das Wohnungseigentumsobjekt für die Dauer von 15. 5. 2009 bis 1. …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1. Die Versicherung gegen Leitungswasser-schäden bietet Schutz gegen jene Schäden, die durch den Austritt von Wasser aus Rohren oder angeschlossenen Anlagen entstehen. Sie ist eine Sachversicherung, die der Erhaltung des Gebäudes, sohin des E…