Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 768,24 EUR (darin enthalten 128,04 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Dem Verfahren liegen (Schadenersatz )Ansprüche im Zusammenhang mit dem Verkauf von zwei Pkw Abstellplätzen (Wohnungseigentum) zu Grunde. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren (mit Ausnahme von 114,45 EUR sA) Folge und wies den Zwischenantrag auf Feststellung der Beklagten ab. Gegen End…
Rechtliche Beurteilung 1. Der Rekurs ist zulässig, weil der Rechtsmittelausschluss des § 508 Abs 4 ZPO nur Entscheidungen betrifft, mit denen das Berufungsgericht die Argumente des Antragstellers, es lägen doch erhebliche Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO vor, prüft, sie aber nicht für stichhältig hält und deshalb den Antr…